Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BraynPower GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichungen vereinbart wurden.
1.2 Sie regeln die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit:
a) der Erbringung von Personalberatungs- und Vermittlungsleistungen für Festanstellungen,
b) der Vermittlung von Freelancern,
c) der Durchführung von Content- und Marketingdienstleistungen (Employer Branding, Social Media, Video, Performance Marketing).
§2 Personalberatungsleistungen Festanstellung
2.1 Der Auftragnehmer sucht, berät und begleitet den Auftraggeber bei der Besetzung offener Festanstellungspositionen.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Leistungen sorgfältig, kompetent und nach geltendem Recht auszuführen.
2.3 Alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung zugänglichen Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.
§3 Individuelle Beratung und Betreuung
3.1 Ein Personalberater des Auftragnehmers begleitet den Auftraggeber während des gesamten Einstellungsprozesses.
3.2 Ziel ist die bestmögliche Kandidatenauswahl durch individuelle Beratung.
§4 Bewerbermanagement (Festanstellungen)
4.1 Der Auftragnehmer übernimmt das Bewerbermanagement einschließlich Absagemanagement.
4.2 Zur Kandidatengewinnung werden u. a. der BraynPower-Kandidatenpool und Active Sourcing eingesetzt.
§5 Abbruchklausel (Festanstellungen)
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig beendet (Eigenbesetzung, Streichung der Stelle, Profiländerung), schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung für bis dahin erbrachte Leistungen.
§6 Nichtantreten eines vermittelten Kandidaten (Festanstellungen)
6.1 Tritt ein vermittelte(r) Kandidat(in) trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht an, erstattet der Auftragnehmer bereits gezahlte Vergütungen.
6.2 Ein Anspruch auf Nachbesetzung besteht nicht, der Auftragnehmer bemüht sich jedoch um Ersatz.
§7 Feedbackpflicht (Festanstellungen)
7.1 Der Auftraggeber gibt qualifiziertes Feedback zu vorgestellten Kandidaten.
7.2 Dieses Feedback soll Stärken, Lernfelder und Eignung enthalten und dient der Prozessoptimierung.
§8 Freelancer-Vermittlung
8.1 Der Auftragnehmer vermittelt Freelancer als selbstständige Vertragspartner an den Auftraggeber.
8.2 Der Dienstvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Freelancer zustande.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität oder Durchführung der Leistung des Freelancers, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
8.4 Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach Angebot, unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung des Freelancers.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Selbstständigen einzuhalten (Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherung).
§9 Inhalt von Aufträgen
9.1 Ein Auftrag besteht aus einer Aufgabenbeschreibung sowie Angaben zu Leistung, Dauer und Vergütung.
9.2 Für Content- und Marketingdienstleistungen umfasst der Auftrag insbesondere Potentialanalyse, Profiloptimierung, Content-Day, Content-Produktion, Veröffentlichung und Performance Marketing.
9.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen bereit.
§10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
10.1 Honorare werden zum Monatsende fällig.
10.2 Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten werden nach Beleg oder 0,50 EUR/km abgerechnet. *Freelancer
10.3 Alle Rechnungen sind spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.
§11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereit.
11.2 Er sichert zu, dass alle bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Marken, Fotos) frei von Rechten Dritter sind.
11.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für rechtliche Vorgaben bei Veröffentlichungen (Wettbewerbsrecht, Impressum, Datenschutz), soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
§12 Rechte an Inhalten und Nutzungsrechte (Marketing)
12.1 Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Inhalte (Videos, Fotos, Texte, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht.
12.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
12.3 Der Auftragnehmer darf erstellte Inhalte für Eigenwerbung nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.
§13 Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
13.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Werbeerfolge ist ausgeschlossen.
13.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsfehler von Freelancern, da diese eigene Vertragspartner des Auftraggebers sind.
§14 Höhere Gewalt
Ereignisse wie Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen. Nach zwölf Wochen können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Fortführung unzumutbar ist.
§15 Schweigepflicht
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer darf Informationen nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.
§16 Abwerbeschutz
16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis 12 Monate nach Projektende keine von BraynPower eingesetzten oder vorgestellten Freelancer oder Mitarbeiter direkt zu beschäftigen.
16.2 Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 40 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 20.000 EUR, fällig.
§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Paderborn, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BraynPower GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichungen vereinbart wurden.
1.2 Sie regeln die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit:
a) der Erbringung von Personalberatungs- und Vermittlungsleistungen für Festanstellungen,
b) der Vermittlung von Freelancern,
c) der Durchführung von Content- und Marketingdienstleistungen (Employer Branding, Social Media, Video, Performance Marketing).
§2 Personalberatungsleistungen Festanstellung
2.1 Der Auftragnehmer sucht, berät und begleitet den Auftraggeber bei der Besetzung offener Festanstellungspositionen.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Leistungen sorgfältig, kompetent und nach geltendem Recht auszuführen.
2.3 Alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung zugänglichen Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.
§3 Individuelle Beratung und Betreuung
3.1 Ein Personalberater des Auftragnehmers begleitet den Auftraggeber während des gesamten Einstellungsprozesses.
3.2 Ziel ist die bestmögliche Kandidatenauswahl durch individuelle Beratung.
§4 Bewerbermanagement (Festanstellungen)
4.1 Der Auftragnehmer übernimmt das Bewerbermanagement einschließlich Absagemanagement.
4.2 Zur Kandidatengewinnung werden u. a. der BraynPower-Kandidatenpool und Active Sourcing eingesetzt.
§5 Abbruchklausel (Festanstellungen)
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig beendet (Eigenbesetzung, Streichung der Stelle, Profiländerung), schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung für bis dahin erbrachte Leistungen.
§6 Nichtantreten eines vermittelten Kandidaten (Festanstellungen)
6.1 Tritt ein vermittelte(r) Kandidat(in) trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht an, erstattet der Auftragnehmer bereits gezahlte Vergütungen.
6.2 Ein Anspruch auf Nachbesetzung besteht nicht, der Auftragnehmer bemüht sich jedoch um Ersatz.
§7 Feedbackpflicht (Festanstellungen)
7.1 Der Auftraggeber gibt qualifiziertes Feedback zu vorgestellten Kandidaten.
7.2 Dieses Feedback soll Stärken, Lernfelder und Eignung enthalten und dient der Prozessoptimierung.
§8 Freelancer-Vermittlung
8.1 Der Auftragnehmer vermittelt Freelancer als selbstständige Vertragspartner an den Auftraggeber.
8.2 Der Dienstvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Freelancer zustande.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität oder Durchführung der Leistung des Freelancers, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
8.4 Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach Angebot, unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung des Freelancers.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Selbstständigen einzuhalten (Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherung).
§9 Inhalt von Aufträgen
9.1 Ein Auftrag besteht aus einer Aufgabenbeschreibung sowie Angaben zu Leistung, Dauer und Vergütung.
9.2 Für Content- und Marketingdienstleistungen umfasst der Auftrag insbesondere Potentialanalyse, Profiloptimierung, Content-Day, Content-Produktion, Veröffentlichung und Performance Marketing.
9.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen bereit.
§10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
10.1 Honorare werden zum Monatsende fällig.
10.2 Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten werden nach Beleg oder 0,50 EUR/km abgerechnet. *Freelancer
10.3 Alle Rechnungen sind spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.
§11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereit.
11.2 Er sichert zu, dass alle bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Marken, Fotos) frei von Rechten Dritter sind.
11.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für rechtliche Vorgaben bei Veröffentlichungen (Wettbewerbsrecht, Impressum, Datenschutz), soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
§12 Rechte an Inhalten und Nutzungsrechte (Marketing)
12.1 Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Inhalte (Videos, Fotos, Texte, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht.
12.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
12.3 Der Auftragnehmer darf erstellte Inhalte für Eigenwerbung nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.
§13 Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
13.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Werbeerfolge ist ausgeschlossen.
13.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsfehler von Freelancern, da diese eigene Vertragspartner des Auftraggebers sind.
§14 Höhere Gewalt
Ereignisse wie Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen. Nach zwölf Wochen können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Fortführung unzumutbar ist.
§15 Schweigepflicht
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer darf Informationen nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.
§16 Abwerbeschutz
16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis 12 Monate nach Projektende keine von BraynPower eingesetzten oder vorgestellten Freelancer oder Mitarbeiter direkt zu beschäftigen.
16.2 Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 40 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 20.000 EUR, fällig.
§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Paderborn, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BraynPower GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichungen vereinbart wurden.
1.2 Sie regeln die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit:
a) der Erbringung von Personalberatungs- und Vermittlungsleistungen für Festanstellungen,
b) der Vermittlung von Freelancern,
c) der Durchführung von Content- und Marketingdienstleistungen (Employer Branding, Social Media, Video, Performance Marketing).
§2 Personalberatungsleistungen Festanstellung
2.1 Der Auftragnehmer sucht, berät und begleitet den Auftraggeber bei der Besetzung offener Festanstellungspositionen.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Leistungen sorgfältig, kompetent und nach geltendem Recht auszuführen.
2.3 Alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung zugänglichen Daten und Informationen werden vertraulich behandelt.
§3 Individuelle Beratung und Betreuung
3.1 Ein Personalberater des Auftragnehmers begleitet den Auftraggeber während des gesamten Einstellungsprozesses.
3.2 Ziel ist die bestmögliche Kandidatenauswahl durch individuelle Beratung.
§4 Bewerbermanagement (Festanstellungen)
4.1 Der Auftragnehmer übernimmt das Bewerbermanagement einschließlich Absagemanagement.
4.2 Zur Kandidatengewinnung werden u. a. der BraynPower-Kandidatenpool und Active Sourcing eingesetzt.
§5 Abbruchklausel (Festanstellungen)
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber vorzeitig beendet (Eigenbesetzung, Streichung der Stelle, Profiländerung), schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung für bis dahin erbrachte Leistungen.
§6 Nichtantreten eines vermittelten Kandidaten (Festanstellungen)
6.1 Tritt ein vermittelte(r) Kandidat(in) trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht an, erstattet der Auftragnehmer bereits gezahlte Vergütungen.
6.2 Ein Anspruch auf Nachbesetzung besteht nicht, der Auftragnehmer bemüht sich jedoch um Ersatz.
§7 Feedbackpflicht (Festanstellungen)
7.1 Der Auftraggeber gibt qualifiziertes Feedback zu vorgestellten Kandidaten.
7.2 Dieses Feedback soll Stärken, Lernfelder und Eignung enthalten und dient der Prozessoptimierung.
§8 Freelancer-Vermittlung
8.1 Der Auftragnehmer vermittelt Freelancer als selbstständige Vertragspartner an den Auftraggeber.
8.2 Der Dienstvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Freelancer zustande.
8.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität oder Durchführung der Leistung des Freelancers, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung.
8.4 Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach Angebot, unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung des Freelancers.
8.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Selbstständigen einzuhalten (Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherung).
§9 Inhalt von Aufträgen
9.1 Ein Auftrag besteht aus einer Aufgabenbeschreibung sowie Angaben zu Leistung, Dauer und Vergütung.
9.2 Für Content- und Marketingdienstleistungen umfasst der Auftrag insbesondere Potentialanalyse, Profiloptimierung, Content-Day, Content-Produktion, Veröffentlichung und Performance Marketing.
9.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen bereit.
§10 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
10.1 Honorare werden zum Monatsende fällig.
10.2 Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten werden nach Beleg oder 0,50 EUR/km abgerechnet. *Freelancer
10.3 Alle Rechnungen sind spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.
§11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
11.1 Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereit.
11.2 Er sichert zu, dass alle bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Marken, Fotos) frei von Rechten Dritter sind.
11.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für rechtliche Vorgaben bei Veröffentlichungen (Wettbewerbsrecht, Impressum, Datenschutz), soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen werden.
§12 Rechte an Inhalten und Nutzungsrechte (Marketing)
12.1 Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Inhalte (Videos, Fotos, Texte, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht.
12.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
12.3 Der Auftragnehmer darf erstellte Inhalte für Eigenwerbung nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.
§13 Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
13.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Werbeerfolge ist ausgeschlossen.
13.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsfehler von Freelancern, da diese eigene Vertragspartner des Auftraggebers sind.
§14 Höhere Gewalt
Ereignisse wie Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen. Nach zwölf Wochen können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Fortführung unzumutbar ist.
§15 Schweigepflicht
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer darf Informationen nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergeben.
§16 Abwerbeschutz
16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und bis 12 Monate nach Projektende keine von BraynPower eingesetzten oder vorgestellten Freelancer oder Mitarbeiter direkt zu beschäftigen.
16.2 Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 40 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 20.000 EUR, fällig.
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Dein regionaler Recruiting-Partner für nachhaltige Personalvermittlung in NRW und München.
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Technologiepark 18
33100 Paderborn
Kraglinger Straße 8
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Mitglied im Bundesverband mittelständische Wirtschaft

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