Allgemeine Geschäftsbedingungen
und sonstige vertragliche Bedingungen

§1Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge zwischen der BraynPower GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt), sofern nicht ausdrücklich Abweichungen vereinbart wurden.

1.2 Die AGBs regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Erbringung von Personalberatungsleistungen und der Vermittlung von Kandidaten für offene Positionen.

§2 Personalberatungsleistung

2.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Suche, Beratung und Begleitung im Rahmen des Einstellungsprozesses zur Besetzung der oben genannten Position.

2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Leistungen in kompetenter, sorgfältiger und gewissenhafter Weise auszuüben und alle geltenden Gesetze und professionellen Standards einzuhalten.

2.3 Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen der Auftragsbearbeitung zugänglichen Daten und Informationen vertraulich.

§3 Individuelle Beratung und Betreuung

3.1 Ein Personalberater des Auftragnehmers berät und betreut den Auftraggeber während des gesamten Einstellungsprozesses persönlich.

3.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Auftraggeber individuelle Unterstützung und Beratung erhält, um die bestmögliche Kandidatenauswahl zu treffen.

§4 Bewerbermanagement

4.1 Der Auftragnehmer übernimmt das Bewerbermanagement und betreut die Kandidaten während des gesamten Auswahlverfahrens, einschließlich des Absagemanagements.

4.2 Der Auftragnehmer verwendet verschiedene Kanäle zur Kandidatengewinnung, darunter den

BraynPower-Kandidatenpool und Active Sourcing durch Recherche und Ansprache potenzieller Kandidaten in beruflichen und sozialen Netzwerken.

§5 Abbruchklausel

5.1 Wird der Auftrag von der Auftraggeberin aus Gründen, die BraynPower nicht zu vertreten hat, vorzeitig beendet (z. B. aufgrund Eigenbesetzung, Streichung der Position oder maßgeblicher Veränderung des Suchprofils), so wird der bis dahin erbrachte Aufwand entschädigt.

§6 Nichtantreten des vermittelten Kandidaten

6.1 Sollte der vermittelte Kandidat trotz eines unterschriebenen Arbeitsvertrags beim Arbeitgeber nicht antreten, wird der gezahlte Betrag vom Auftragnehmer an den Auftraggeber erstattet.

6.2 Der Auftragnehmer bemüht sich, einen weiteren geeigneten Kandidaten für die Position zu finden und nachzubesetzen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung seitens des Auftragnehmers, dies zu tun.

§7 Feedback zu den vorgestellten Kandidaten

7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, qualifiziertes Feedback zu den vorgestellten Kandidaten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

7.2 Das Feedback sollte eine detaillierte Bewertung der Kandidaten enthalten, einschließlich der Stärken, Lernfelder und Eignung für die offene Position.

7.3 Das Feedback des Auftraggebers dient dazu, den Vermittlungsprozess zu optimieren und eine zielgerichtete Auswahl weiterer Kandidaten zu ermöglichen.

§8 Inhalt eines Auftrages

8.1 Ein Auftrag besteht aus einer Aufgabenbeschreibung sowie der Anzahl der voraussichtlich zu leistenden Manntage bzw. Stunden und deren Vergütung.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen über die offene Position zur Verfügung zu stellen, einschließlich des Anforderungsprofils, der Qualifikationen, des Aufgabenbereichs und der Konditionen.

8.3 Der Auftragnehmer erstellt auf der Grundlage dieser Informationen ein detailliertes Suchprofil und führt die Suche nach geeigneten Kandidaten durch.

8.4 Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags weitere Informationen und Referenzen einholen darf, um die Eignung der vorgestellten Kandidaten zu überprüfen.

§9 Rechnungsstellung

Honorarkosten werden zum Ende eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten werden nach dem Abschnitt I – Angebot abgerechnet.

Sind keine Angaben zu Spesen Fahrtkosten gemacht, werden gefahrene Kilometer mit 0,50 EUR und Spesen nach Belegen abgerechnet. Alle Rechnungen sind spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

§10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt Sorge, dass dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen zugänglich gemacht werden. Ferner wird er dem Auftragnehmer alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vertrages von Belang sein könnten, zur Kenntnis geben. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind.

§11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für solche Schäden, die er durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung verursacht.

§12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und vom Auftragnehmer unverschuldet sind. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes. Gleiches gilt für den Fall der Erkrankung von eingesetzten Beratern.

§13 Schweigepflicht  

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe des Gesetzes und auf Basis eines Vertrauensverhältnisses verpflichtet, über alle Informationen und Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von der Schweigepflicht entbindet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Gegenstände seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Dritten nur mit dessen Einwilligung auszuhändigen.

§14 Abwerbeschutz

Der Auftragnehmer ist gleichzeitig als Personalvermittler tätig. Der Abschluss eines freien Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und des eingesetzten Freiberuflers ist während des Projekteinsatzes und innerhalb von 12 Monaten nach Projektende ausgeschlossen. Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber eine sofort fällige Konventionalstrafe an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Höhe der Konventionalstrafe wird bestimmt durch den Auftragswert zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in den letzten 12 Monaten und beträgt 40% v.H. des vorgenannten Auftragswertes, mindestens jedoch 20.000 Euro. Vorstehende Regelungen gelten auch für Freiberufler des Auftragnehmers, mit denen der Auftraggeber über den Auftragnehmer in Kontakt kommt. Der Auftraggeber sichert zu, seine Kunden, bei denen Freiberufler des Auftragnehmers zum Einsatz kommen, entsprechend zu verpflichten.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz des Auftragnehmers in Delbrück. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und den auf der Basis dieses Vertrages vereinbarten Dienstleistungen ist das Gericht Delbürck.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.